“Nabelschnurblut zählt zu den Arzneimitteln”

von am 16.05.2008 um 14:52 Uhr

Petra Rauprich, Schulungsbeauftragte bei VITA 34, über ihre Arbeit und die Bedeutung von Nabelschnurblut.

Können Sie bitte Ihren Tätigkeitsbereich bei VITA 34 kurz beschreiben?
Ich bin verantwortlich für die Schulungen zur Nabelschnurblutentnahme in den Geburtskliniken. Dazu gehört die Erarbeitung und Aktualisierung der Vorträge, die in den Kliniken gehalten werden. Ebenso kümmere ich mich um die Organisation der Fortbildungsveranstaltungen und die Unterweisung neuer VITA 34-Mitarbeiter. Natürlich führe ich auch selber Schulungen in den Kliniken durch.

Wie viele Krankenhäuser beziehungsweise Krankenhauspersonal wurden schon geschult?
Von den deutschlandweit 950 Krankenhäusern haben wir schon in zirka 850 Schulungen durchgeführt und 10.800 Ärzte und Hebammen ausgebildet. Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund des laufenden Klinikbetriebs selten das komplette Kreißsaalteam an der Schulung teilnehmen kann.

Warum ist eine Schulung überhaupt notwendig?
Nabelschnurblut ist nach dem deutschen Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel und darf als dieses nur unter standardisierten Bedingungen gewonnen werden. Die Auflagen sind in gesetzlichen Richtlinien niedergeschrieben. Um die Herstellungserlaubnis für die Entnahme zu bekommen, bedarf es zuerst einer Vereinbarung nach Arzneimittelgesetz mit der Klinik. Dann wird die Schulung der Kreißsaalmitarbeiter durchgeführt. Von uns werden auch die Entbindungsräumlichkeiten auditiert, ob sie den gesetzlichen Vorschriften gerecht werden. Alles zusammen wird zur zuständigen Behörde geschickt. Erst wenn diese ihre Zustimmung gibt, erhalten wir die Herstellungserlaubnis und können als Unternehmen das Blut entnehmen lassen. Diese ganze Prozedur müssen übrigens alle Nabelschnurblutbanken in Deutschland durchführen.

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