Ablauf der Nabelschnurblut Einlagerung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Nabelschnurblutentnahme ist schmerzfrei für Mutter und Kind.
  • Das Nabelschnurblut muss innerhalb von 24 Stunden ins Labor transportiert werden.
  • Im Labor wird das Blut auf Infektionskrankheiten und den Gehalt an lebensfähigen Stammzellen untersucht.
  • Erfüllt die Probe alle Qualitätskriterien, werden die Stammzellen bei minus 196 Grad eingefroren.
  • Spätestens 48 Stunden nach der Entnahme muss alles verarbeitet und eingefroren sein.
  • Eine hohe Qualität der Nabelschnurblutpräparate ist in Deutschland durch strenge behördliche Vorgaben gewährleistet.
  • Die Überwachung und Zulassung der Nabelschnurblutbanken erfolgt durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Eine Nabelschnurblut Einlagerung erfolgt in drei Schritten:

  1. Die Entnahme des Nabelschnurblutes
  2. Der Transport des Nabelschnurblutes
  3. Die Einlagerung des Nabelschnurblutes

Aber wie genau laufen die einzelnen Schritte ab? Ist eine Entnahme des Nabelschnurblutes für die Mutter oder das Kind mit Belastungen, Schmerzen oder Risiken verbunden? Wird durch die Nabelschnurblutentnahme der Ablauf der Geburt beeinflusst? Welchen Richtlinien unterliegt der Transport? Was passiert im Labor mit dem Blut? Und wie wird das Blut überhaupt aufbewahrt? Diese Fragen stellen sich sicherlich alle werdenden Eltern, die über eine Nabelschnurblutentnahme nachdenken.

Wie funktioniert die Entnahme des Nabelschnurblutes?

Unmittelbar nach der Abnabelung entnehmen der Arzt oder die Hebamme das Blut aus dem Teil der Nabelschnur, der noch mit der Plazenta, aber nicht mehr mit dem Baby verbunden ist. Der Vorgang dauert lediglich wenige Minuten. Er gleicht einer ganz normalen Blutabnahme aus der Vene. Das Blut wird hierbei in einem sterilen Beutel aufgefangen.
Auch der frischgebackenen Mutter wird eine Blutprobe entnommen. Diese wird zusammen mit dem Nabelschnurblut zur Nabelschnurblutbank transportiert. Auf diese Weise werden Infektionen der Mutter ausgeschlossen.

Die Entnahme ist also sowohl für das Neugeborene als auch für die Mutter nicht mit Schmerzen oder Risiken verbunden. Allerdings beeinflusst sie den Abnabelungsvorgang. Bei einer Nabelschnurblutentnahme kann man die Nabelschnur nämlich nicht komplett auspulsieren lassen. Nach dem Auspulsieren könnte keine ausreichende Blutmenge mehr erzielt werden.
Die Nachgeburtsphase hingegen wird nicht wesentlich verändert. Auch bei einer Nabelschnurblutentnahme kann das Baby schon auf dem Bauch der Mutter kuscheln. Dem Durchtrennen der Nabelschnur durch den Vater des Kindes steht ebenfalls nichts entgegen.

Wie funktioniert der Transport?

Die Bundesärztekammer hat eine Richtlinie herausgegeben, in der geregelt wird, wie das Nabelschnurblut transportiert werden soll. Diese sieht vor, dass das Nabelschnurblut in einen sterilen Behälter verpackt und mit einem Barcode versehen wird. Anschließend wird es zusammen mit der Blutprobe der Mutter bei einer Raumtemperatur von maximal 22 Grad transportiert und innerhalb von 24 Stunden im Labor abgeliefert.

Wie funktioniert das Einlagern?

Die Mitarbeiter der Nabelschnurblutbank überprüfen zunächst, ob die Probe alle Qualitätskriterien erfüllt. Erst dann werden die Stammzellen komprimiert und bei minus 196 Grad in Behältern mit flüssigem Stickstoff eingefroren. Spätestens 48 Stunden nach der Entnahme muss alles verarbeitet und eingefroren sein.

Welche Laboruntersuchungen werden am Nabelschnurblut durchgeführt?

Das Nabelschnurblut wird auf Infektionskrankheiten und den Gehalt an lebensfähigen Stammzellen untersucht. Viele Untersuchungen sind durch die Richtlinien der Bundesärztekammer vorgegeben. Ein HLA-Vergleich wird auf Wunsch ebenfalls durchgeführt.

Separation oder Vollblut?

Meist kommt das sogenannte Rubinstein-Verfahren bei der Einlagerung von Nabelschnurblut zum Einsatz, das eine Separation der Stammzellen vorsieht. Die Stammzellen werden hierbei schonend von den restlichen Blutbestandteilen getrennt, das Volumen des Blutes wird also verkleinert. Der Vorteil: Durch das geringere Volumen ist auch nur eine geringere Menge an Gefrierschutzmittel notwendig. Abgesehen davon wird durch eine Separation einer möglichen Verklumpung durch andere Zellen beim Einfrieren und Auftauen entgegengewirkt. Nach dem Auftauen ist zudem kein Zellverlust durch das Waschen zu erwarten. Die Stammzellen sind nach dem Auftauen und Waschen sofort einsatzbereit.

Manche Banken frieren aber auch das Vollblut ein, ohne das Volumen zu verkleinern. Diese Variante gilt als kostengünstiger. Der Nachteil: Nach dem Auftauen sind mehr Arbeitsschritte nötig. Schließlich müssen die Stammzellen nun erst noch separiert werden.

Für beide Blutpräparat-Arten gilt: Sie müssen nach dem Auftauen gründlich gewaschen werden, da das Gefriermittel herausgespült werden muss. Im Falle einer Vollblut-Einlagerung muss zudem auch das möglicherweise frei gesetzte Hämoglobin entfernt werden. Vollblut muss nach dem Auftauen also noch gründlicher gewaschen werden.

Wie sicher ist die Einlagerungsmethode?

Es gibt bisher kaum mehr als 15 Jahre Erfahrung mit gefrorenem Stammzell-Material. Die Frage, ob die Präparate nach Jahrzehnten noch brauchbar sind, kann daher nicht mit letzter Gewissheit beantwortet werden. Aber: Anhand von Erfahrungen mit anderen Geweben, wie z.B. Spermaproben, weiß man, dass die auch für die Nabelschnurblut Einlagerung verwendeten Lagerungsbedingungen die Funktionsfähigkeit der eingelagerten Zellen auch über Jahrzehnte nicht beeinflussen. Aus den USA liegen zudem wissenschaftliche Ergebnisse vor, aus denen hervorgeht, dass Nabelschnurblut-Stammzellen, die direkt in flüssigem Stickstoff eingefroren waren, mindestens 19 Jahre unbeschadet überlebt haben.
Die meisten Erfahrungen mit Langzeiteinlagerungen gibt es übrigens im Bereich der Knochenmark-Stammzellen. Hier konnten Stammzell-Produkte, die bereits 30 Jahre lang tiefgefroren waren, nach dem Auftauen noch erfolgreich eingesetzt werden.

Zusammenfassung des Ablaufs:

Der Ablauf einer Nabelschnurblut Einlagerung ist bei jeder privaten Nabelschnurblutbank ein bisschen anders. In der Regel aber sieht er so aus:

1. Wenn Sie sich für eine Nabelschnurblutbank entschieden haben, lassen Sie sich die Vertragsunterlagen zuschicken. Diese Formulare und vor allem die Geschäftsbedingungen sollten Sie sorgfältig prüfen. Entspricht alles Ihren Vorstellungen, schicken Sie die Unterlagen unterschrieben an die Nabelschnurblutbank zurück.

2. Anschließend erhalten Sie in der Regel einen Fragebogen für Ihren Frauenarzt, auf den der Arzt die Blutuntersuchungsergebnisse aus Ihrem Mutterpass überträgt. In der Regel übernimmt die Nabelschnurblutbank die Kosten für diesen Arztbesuch.

3. Sind Ihre Befunde in Ordnung, wird Ihnen meist acht bis sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin Ihr Entnahmeset zugeschickt, das Sie am Tag der Geburt mit zur Entbindung in die Klinik nehmen. Dort übergeben Sie es der Hebamme.

4. Direkt nach der Abnabelung wird von der Hebamme oder ggf. dem Arzt das Nabelschnurblut entnommen. Auch Ihnen wird eine zusätzliche Blutprobe entnommen.

5. Die Klinik veranlasst nun den Transport des Nabelschnurblutes. Es muss innerhalb von 24 Stunden in das zuständige Labor gebracht werden. Innerhalb von 48 Stunden nach der Entnahme wird das Nabelschnurblut nun noch getestet (auf Infektionen und darauf, wie lebens- und teilungsfähig die enthaltenen Stammzellen sind) und aufbereitet. Anschließend wird es bei minus 196 Grad eingefroren.

6. Verlaufen alle Tests wie erwartet, erhalten Sie von der Nabelschnurblutbank ein Zertifikat über die erfolgreiche Einlagerung. Muss das Nabelschnurblut verworfen werden, da die Stammzellen nicht verwendbar sind, werden Sie auch darüber informiert. Normalerweise bekommen Sie dann einen Teil oder auch Ihre komplette Anzahlung zurück.

Bis wann muss man sich entscheiden?

Für eine Einlagerung des Blutes bei einer privaten Nabelschnurblutbank:

Falls Sie eine Nabelschnurblutentnahme und eine Einlagerung des Blutes bei einer privaten Nabelschnurblutbank in Erwägung ziehen, sollten Sie möglichst frühzeitig aktiv werden. Denn: Es gibt einiges zu bedenken und zu klären.

Beispielsweise müssen Sie vorab erfragen, ob eine Nabelschnurblutentnahme in Ihrer Wunschentbindungsklinik überhaupt möglich ist. Leider ist dies derzeit nämlich nicht in allen Krankenhäusern der Fall, da die privaten Nabelschnurblutbanken bestimmte Kooperationskliniken haben. Die Adressen dieser Kliniken – wenn auch nicht von allen – finden Sie auf den Internetseiten der Nabelschnurblutbanken. Bei Vita 34 können Sie z.B. einen Klinikfinder nutzen, um nach einer passenden Geburtsklinik in Ihrer Nähe zu suchen.

Falls Sie sich bereits für eine Entbindungsklinik entschieden haben, rufen Sie dort am besten an und erfragen Sie direkt, ob eine Nabelschnurblutentnahme möglich ist und – falls ja – mit welchem Unternehmen ein Kooperationsvertrag besteht. Das kann Ihre Suche deutlich abkürzen.

Außerdem sollten Sie sich natürlich ausführlich über die verschiedenen privaten Nabelschnurblutbanken informieren. Es gibt durchaus Unterschiede beim Angebot, den Leistungen, Ihren Möglichkeiten und den Kosten.
Fangen Sie also am besten so früh wie möglich mit der Suche an und informieren Sie sich ausführlich.

Die meisten privaten Nabelschnurblutbanken sprechen werdende Eltern übrigens im zweiten Trimester der Schwangerschaft an. Doch je nach Anbieter können Sie sich auch noch sechs bis vier Wochen vor der Geburt entscheiden. Dennoch ist es ratsam, deutlich früher eine Nabelschnurblutentnahme in die Wege zu leiten.

Für eine öffentliche Spende:

Die Anmeldefrist für eine öffentliche Spende beträgt mindestens 5 Wochen vor dem errechneten Termin. Öffentliche Spenden unterliegen strengen Richtlinien und Ausschlusskriterien. Die Spendereignung wird genaustens geprüft. Spontane Spenden sind daher nur in wenigen Kliniken möglich. Sofern Sie sich innerhalb der vorgegebenen Frist für eine Spende angemeldet haben und die Spendereignung festgestellt wurde, erfolgt ein meist telefonisches Aufklärungsgespräch. Anschließend brauchen Sie nur noch die Einverständniserklärung zu unterschreiben und abzusenden.

Wann darf Nabelschnurblut nicht entnommen bzw. eingelagert werden?

Die Entnahme, die Spende und die Einlagerung von Nabelschnurblut sind an diverse Auflagen geknüpft. Die „Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut“ der Bundesärztekammer geben vor, wer Stammzellen aus Nabelschnurblut spenden darf bzw. wer für eine Spende nicht geeignet ist.

Im Regelfall darf Nabelschnurblut nicht bei schwerwiegenden Komplikationen im Laufe der Schwangerschaft oder des Geburtsvorgangs entnommen werden. Frühgeburten vor dem siebten Monat und schwere Infektionskrankheiten der Mutter stellen ebenfalls ein Ausschlusskriterium dar. Das Mindestalter der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes liegt bei 18 Jahren. Zudem gelten bekannte genetische Erkrankungen in den Familien mütterlicherseits oder väterlicherseits als Ausschlusskriterium, wenn diese Erkrankungen Einfluss auf das lymphohämatopoetische System haben können.

Bei einer Hepatitis B kann ggf. eine Einlagerung erfolgen, wenn sie komplett ausgeheilt ist. Bei einer bekannten abgelaufenen Hepatitis B Infektion sollten Sie daher im Vorfeld den Antikörperstatus durch Ihren Hausarzt feststellen lassen.

Neben den bereits genannten Krankheiten verhindern auch Suchterkrankungen bei Schwangeren eine Einlagerung bzw. Spende von Stammzellen aus Nabelschnurblut. Weiterhin kann die Schwangerschaft auf der Grundlage einer anonymen Samenspende oder Eizellspende ein Ausschlusskriterium darstellen.

Letztendlich entscheidet – allen Richtlinien zum Trotz – der behandelnde Arzt oder die Hebamme über die Entnahme des Nabelschnurblutes zum Zeitpunkt der Geburt. Bei Gefahr für Mutter oder Kind erfolgt selbstverständlich keine Nabelschnurblutentnahme.

Darauf sollten Sie achten

Die gute Nachricht gleich vorweg: In Deutschland gibt es sehr strenge behördliche Vorgaben für das Einlagern von Nabelschnurblut und dessen Abgabe an Krankenhäuser und Kliniken. Eine hohe Qualität der Nabelschnurblutpräparate ist somit gewährleistet. Die Überwachung und Zulassung der Nabelschnurblutbanken und ihrer Präparate erfolgt durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Nabelschnurblutbank sind, sollten Sie dennoch einige wesentliche Dinge beachten und ggf. noch einmal prüfen.

Zunächst einmal sollte die Nabelschnurblutbank unbedingt über eine Herstellungserlaubnis nach §13 des Arzneimittelgesetzes und über eine Genehmigung nach § 21a des Arzneimittelgesetzes verfügen. Diese beiden Paragraphen im Arzneimittelgesetz sichern eine hohe Qualität. Wichtig: Ein TÜV-Zertifikat ersetzt diese Genehmigungen nicht!

Des Weiteren sollte die Nabelschnurblutbank auch über eine Abgabegenehmigungen für Geschwister verfügen. Nur so können Sie sicher sein, dass im Ernstfall auch Familienmitglieder von den eingelagerten Stammzellen profitieren könnten.

Das sollten Sie außerdem in Erfahrung bringen

Wer sich für eine Einlagerung bei einer privaten Nabelschnurblutbank interessiert, sollte unbedingt noch weitere Fragen im Vorfeld klären. Zum einen natürlich, damit die wertvollen Stammzellen auch wirklich sicher und langfristig verwahrt bleiben. Zum anderen aber auch, da die Einlagerung eine Menge Geld kostet, das man natürlich nicht in den Sand setzen möchte.

Zunächst einmal ist es essentiell, dass die Stammzellen langfristig sicher aufbewahrt werden, auch unabhängig von der Existenz der jeweiligen Nabelschnurblutbank. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass das Präparat in einer Anstalt des öffentlichen Rechts eingelagert wird. Nur so ist sichergestellt, dass die Stammzellen selbst im Falle einer Insolvenz der Nabelschnurblutbank noch verfügbar sind. Verantwortungsvolle und seriöse Nabelschnurblutbanken sind zudem gegen den Ernstfall immer auch mit einer Insolvenzversicherung abgesichert. Selbst wenn die Nabelschnurblutbank Insolvenz anmeldet, ist die Weiterlagerung der Nabelschnurblutpräparate somit garantiert. Wichtig: Achten Sie nicht nur darauf, dass die Nabelschnurblutbank eine solche Police besitzt. Bringen Sie immer auch in Erfahrung, ob diese Police bei einem etablierten Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde.

Des Weiteren sollten Sie in Erfahrung bringen, wie hoch die Anzahl der bei der privaten Nabelschnurblutbank eingelagerten Nabelschnurpräparate ist. Denn je mehr Nabelschnurblutdepots in den Kryotanks lagern, desto länger gibt es den Anbieter vermutlich und desto mehr Erfahrung hat das Unternehmen und dessen Mitarbeiter. In der Regel veröffentlichen die Nabelschnurblutbanken diese Zahlen auf der Firmen-Webseite. Falls nicht, fragen Sie einfach beim Kundenservice konkret nach.

Es empfiehlt sich zudem, beim Kundenservice der favorisierten Nabelschnurblutbank in Erfahrung zu bringen, wie viele Nabelschnurblutpräparate bereits für konkrete, medizinische Anwendungen abgegeben wurden. Denn: Jeder kann Nabelschnurblut einfrieren – wichtig ist, dass das Nabelschnurblut auch angewendet werden kann! Klären Sie also unbedingt ab, ob das Unternehmen tatsächlich bereits erfolgreiche Anwendungen nachweisen kann.

Außerdem sollten Sie erfragen, ob die Nabelschnurblut-Einheit in der jeweiligen Nabelschnurblutbank getrennt von den medizinischen Proben und von anderen Blutprodukten eingefroren wird. Der simple aber einleuchtende Grund: Durch eine separate Aufbewahrung muss der eigentliche Gefrierbehälter seltener geöffnet werden, das Nabelschnurblut ist also weniger Temperaturschwankungen ausgesetzt.

Achten Sie außerdem darauf, dass die Nabelschnurblutbank ihren Service sowohl am Wochenende als auch an Feiertagen gewährleistet. Um die optimale Qualität des aufbewahrten Nabelschnurblutes zu gewährleisten, müssen die Blutpräparate schließlich innerhalb von 48 Stunden nicht nur ins Labor gebracht, sondern auch untersucht und eingefroren werden. Es ist daher essentiell, dass die Nabelschnurblutbank ihren Service rund um die Uhr anbietet.

Und last but not least sollten Sie auch in Erfahrung bringen, wie groß die Anzahl der Vertragskliniken der von Ihnen favorisierten Nabelschnurblutbank ist und ob Ihre Wunschklinik überhaupt dazu gehört. Da die Nabelschnurblutbanken mit jedem Krankenhaus einen entsprechenden Vertrag abschließen und das Personal regelmäßig schulen müssen, zählt nämlich längst nicht jede Klinik zu den Kooperationspartnern. Ob zwischen Ihrer Wunschentbindungsklinik und Ihrer favorisierte Nabelschnurblutbank ein solcher Kooperationsvertrag besteht, muss daher vorab geklärt werden. Am besten rufen Sie bei Ihrer Wunschentbindungsklinik an und erfragen direkt, ob eine Nabelschnurblutentnahme möglich ist.

Auf den Punkt gebracht sollten Sie also folgende Fragen im Vorfeld klären:

  • Was passiert mit Ihrem eingelagerten Nabelschnurblut im Falle einer Insolvenz der privaten Nabelschnurblutbank? Ist die weitere Einlagerung in einem solchen Fall gesichert? Wenn ja, wie?
  • Wie viele Jahre existiert das Unternehmen bereits und wie viele Jahre hat es Erfahrung im Bereich der Nabelschnurblut Einlagerung?
  • Wie viele Nabelschnurblutpräparate wurden bereits für konkrete Anwendungen abgegeben?
  • Bietet die private Nabelschnurblutbank ihren Service rund um die Uhr an und kann die Blutpräparate somit 7 Tage die Woche an 365 Tagen im Jahr ins Labor bringen und verarbeiten?
  • Wie groß ist die Anzahl der Vertragskliniken?
  • Wird die Nabelschnurblut-Einheit in der jeweiligen Nabelschnurblutbank getrennt von den medizinischen Proben und von anderen Blutprodukten eingefroren?

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