Nabelschnurblutentnahme bei Zwillingen

Nabelschnurblutentnahme bei Zwillingen

Das Wichtigste in Kürze

  • Öffentliche Nabelschnurblutbanken schließen eine Nabelschnurblutspende bei Zwillingen bzw. Mehrlingen in der Regel aus.
  • Für private Nabelschnurblutbanken stellt eine Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburt kein Ausschlusskriterium dar.
  • Ob das Nabelschnurblut im Falle einer Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburt die erforderliche Mindestzellzahl erreicht, ist fraglich.

Eine Nabelschnurblutentnahme unterliegt bestimmten Ausschlusskriterien. Bei öffentlichen Nabelschnurblutbanken fallen diese Ausschlusskriterien deutlich strenger aus. Schließlich finanzieren sie sich aus Spenden und müssen dafür Sorge tragen, dass die Spendengelder möglichst effizient eingesetzt werden. Sie sind daher gezwungen, sorgfältig auszuwählen wer für eine Nabelschnurblutentnahme in Frage kommt. Muss das entnommene Nabelschnurblut verworfen werden, z.B. da die für Therapiezwecke erforderliche Mindestzellzahl nicht erreicht wurde, wurde das ohnehin knappe Budget schließlich unnötig belastet.

Privaten Nabelschnurblutbanken bietet sich hier ein wesentlich größerer Spielraum. Schließlich kommen die Eltern für alle anfallenden Kosten auf. Muss das entnommene Nabelschnurblut letztlich verworfen werden, ergibt sich daraus kein großer finanzieller Nachteil für die Bank.

Es verwundert daher nicht, dass öffentliche und private Nabelschnurblutbanken eine Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburt meist unterschiedlich handhaben.

Öffentliche Nabelschnurblutbanken

Öffentliche Nabelschnurblutbanken lehnen eine Nabelschnurblutentnahme im Falle einer Zwillings- oder Mehrlingsgeburt in der Regel ab. Die Begründung: Das Nabelschnurblut weist bei Zwillingen bzw. Mehrlingen oftmals nicht die für Therapiezwecke erforderliche Menge an Stammzellen auf. Die Gefahr, dass das Blut letztlich verworfen werden muss, das ohnehin knappe Budget also unnötig belastet wurde, ist zu groß.

Abgesehen davon kommen Zwillinge bzw. Mehrlinge oftmals vor der 38. Schwangerschaftswoche und/oder mit einem Geburtsgewicht unter 2500 Gramm zur Welt und gelten somit als Frühgeburten. Und öffentliche Nabelschnurblutbanken lehnen eine Nabelschnurblutspende bei einer Geburt vor der 38. Schwangerschaftswoche meist ohnehin ab (siehe Nabelschnurblutentnahme bei Frühgeburten). Da sich der Blutbildungsprozess des kindlichen Körpers erst im letzten Schwangerschaftsdrittel verändert, die Blutbildung erst dann ins Knochenmark des Kindes übergeht, befindet sich bei Frühchen nämlich oftmals nicht die erforderliche Menge an Stammzellen im Nabelschnurblut. Bei zum errechneten Termin geborenen Babys hingegen ist das Nabelschnurblut besonders reich an Stammzellen, einer Einlagerung steht also zumindest mengenmäßig nichts im Wege.

Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburten, besonders wenn sie vor der 38. Schwangerschaftswoche als Frühgeburten zur Welt kommen, erfüllen einfach zu selten die strengen Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Stammzellkonzentration und die erzielte Menge. Daher schließen öffentliche Nabelschnurblutbanken eine Nabelschnurblutspende in solch einem Fall, wie bereits erwähnt, normalerweise aus.

Private Nabelschnurblutbanken

Für private Nabelschnurblutbanken stellt eine Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburt in der Regel kein Hindernis dar. Da im Falle einer individuellen Einlagerung die Eltern finanziell für die Entnahme und die Einlagerung aufkommen, steht einer Nabelschnurblutentnahme bei Zwillingen bzw. Mehrlingen nichts im Wege. Es sei denn, der Geburtsverlauf und der gesundheitliche Zustand der Zwillinge bzw. Mehrlinge direkt nach der Geburt sprechen dagegen.

Private Nabelschnurblutbanken bieten meist sogar Rabatte für Mehrlinge an. Die genauen Sonderkonditionen für Mehrlinge können Sie den Webseiten der einzelnen Anbieter entnehmen. Ab dem dritten Mehrling ist die Einlagerung bei vielen Anbietern sogar kostenlos.

Fazit

Sollten Sie als werdende Zwillings- bzw. Mehrlingseltern eine Spende des Nabelschnurblutes in Erwägung ziehen, wird es schwer sein, eine öffentliche Nabelschnurblutbank zu finden, die die Nabelschnurblutentnahme vornimmt. Beginnen Sie also möglichst frühzeitig mit der Suche und fragen Sie bei den öffentlichen Nabelschnurblutbanken nach, ob eine Spende in diesem Fall überhaupt möglich ist.

Alternativ bleibt Ihnen noch die Einlagerung des Nabelschnurblutes bei einer privaten Nabelschnurblutbank mit der Option auf Spende. Die Daten werden bei dieser Variante auch an eine öffentliche Nabelschnurblutbank weitergeleitet. Sollte das Nabelschnurblut-Präparat eines Tages als Fremdspende benötigt werden, erhalten Sie eine Anfrage. Sie entscheiden dann, ob Sie die Stammzellen freigeben oder ob die Stammzellen weiterhin für ihr Kind eingelagert bleiben. Stimmen Sie einer Spende zu, bekommen Sie Ihr Geld erstattet. Die Spende ist aufgrund der strengen Vorgaben für öffentliche Nabelschnurblutspenden aber auch in diesem Fall nur möglich, wenn das Nabelschnurblut die erforderliche Mindestzellzahl erreicht. Und dies ist bei Zwillingen bzw. Mehrlingen eben oftmals fraglich.


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